Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau
Dominik Koehler
Walcheplatz
2
8090
Zürich
Tel: +41 43 259 32 24
Tel direkt: +41 43 258 87 62
E-Mail: dominik.koehler@bd.zh.ch
www: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wasser-gewaesser.html
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303 WMS Naturgefahren: Synoptische Gefahrenkarte
Naturgefahren: Synoptische Gefahrenkarte
1137 WMS Naturgefahren: Wassertiefen Hochwasser
Naturgefahren: Wassertiefen Hochwasser
1138 WMS Naturgefahren: Intensitäten Hochwasser
Naturgefahren: Intensitäten Hochwasser
2167 WMS Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)
Öffentliche Oberflächengewässer, Wasserrechte, Gewässerraum und Hochwasserrückhaltebecken
2732 WMS Naturgefahren: Schwachstellen Hochwasser
Naturgefahren: Schwachstellen Hochwasser
1139 WMS Naturgefahren: Intensitäten Massenbewegungen
Naturgefahren: Intensitäten Massenbewegungen
2030 Allgemeiner WFS für Open-Government-Data des Kantons Zürich (OGD ZH WFS)
WFS für Open-Government-Data des Kantons Zürich (OGD ZH WFS)
kantonales Gesetz
Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei
kantonales Gesetz
Gewässernetz (kantonale Festlegungen)
Achsen der öffentlichen Fliessgewässer mit Attributen der Gewässerausprägung (GISZHPUB.WB_GEWAESSERAUSPRAEGUNG_L), des Fliessgewässertyps (GISZHPUB.WB_FLIESSGEWAESSERTYP_L), der Gewässerbezeichnung (GISZHPUB.WB_GEWAESSERBEZEICHNUNG_L) und der Zuständigkeiten (GISZHPUB.WB_ZUSTAENDIGKEITEN_L). See- und Weihertraversen sind nicht enthalten. Beginn und Ende der öffentlichen Fliessgewässer im GIS entsprechen den rechtskräftigen AWEL-Gewässerplänen und -verzeichnissen. Wasserrechtskanäle werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2).
Achsen der öffentlichen Fliessgewässer mit Attributen der Gewässerausprägung (GISZHPUB.WB_GEWAESSERAUSPRAEGUNG_L), des Fliessgewässertyps (GISZHPUB.WB_FLIESSGEWAESSERTYP_L), der Gewässerbezeichnung (GISZHPUB.WB_GEWAESSERBEZEICHNUNG_L) und der Zuständigkeiten (GISZHPUB.WB_ZUSTAENDIGKEITEN_L). See- und Weihertraversen sind nicht enthalten. Beginn und Ende der öffentlichen Fliessgewässer im GIS entsprechen den rechtskräftigen AWEL-Gewässerplänen und -verzeichnissen. Wasserrechtskanäle werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2).
Geroutete (metrierte) Achsen der öffentlichen Fliessgewässer. Sie bilden ein topologisch geschlossenes Netzwerk (seltene Ausnahmen: Versickerungsstellen und Einleitungen in die Mischwasserkanalisation) und dienen den dazugehörigen Fachdaten (Eventtabellen) als Basisgeometrien (z.B. Gewässerbezeichnung, Fliessgewässerökomorphologie). Die Lage der Fliessgewässerlinien wird als Mittelachsen auf Grundlage der amtlichen Vermessung nachgeführt (siehe auch Datengrundlage). Beginn und Ende der öffentlichen Fliessgewässer im GIS entsprechen den rechtskräftigen AWEL-Gewässerplänen und -verzeichnissen. Wasserrechtskanäle werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2). HINWEIS: Aufgrund eines Softwarefehlers wird derzeit bei der Datenabgabe als ESRI Geodatabase der M-Wert für die Metrierung der gerouteten Gewässerachsen (WB_FLIESSGEWAESSER_L_M und WB_SEEUFERLINIEN_L_M) leider nicht mitgegeben. Bei den anderen Formaten (Shapefile etc.) hingegen funktioniert es. (kar, 23.9.2019)
Geroutete (metrierte) Achsen der öffentlichen Fliessgewässer. Sie bilden ein topologisch geschlossenes Netzwerk (seltene Ausnahmen: Versickerungsstellen und Einleitungen in die Mischwasserkanalisation) und dienen den dazugehörigen Fachdaten (Eventtabellen) als Basisgeometrien (z.B. Gewässerbezeichnung, Fliessgewässerökomorphologie). Die Lage der Fliessgewässerlinien wird als Mittelachsen auf Grundlage der amtlichen Vermessung nachgeführt (siehe auch Datengrundlage). Beginn und Ende der öffentlichen Fliessgewässer im GIS entsprechen den rechtskräftigen AWEL-Gewässerplänen und -verzeichnissen. Wasserrechtskanäle werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2). HINWEIS: Aufgrund eines Softwarefehlers wird derzeit bei der Datenabgabe als ESRI Geodatabase der M-Wert für die Metrierung der gerouteten Gewässerachsen (WB_FLIESSGEWAESSER_L_M und WB_SEEUFERLINIEN_L_M) leider nicht mitgegeben. Bei den anderen Formaten (Shapefile etc.) hingegen funktioniert es. (kar, 23.9.2019)
Beinhaltet die Gewässernummern und -namen. Die bisherige kommunale Gewässernummer (Gemeindegewässernummer) wurde per Mitte Januar 2022 durch die neue kantonale Gewässernummer abgelöst. Unter 45.8 steht eine Umrechnungstabelle der kommunalen Fliessgewässernummer sowie der Routennummer in die neue kantonale Fliessgewässernummer zur Verfügung.
Beinhaltet die Gewässernummern und -namen. Die bisherige kommunale Gewässernummer (Gemeindegewässernummer) wurde per Mitte Januar 2022 durch die neue kantonale Gewässernummer abgelöst. Unter 45.8 steht eine Umrechnungstabelle der kommunalen Fliessgewässernummer sowie der Routennummer in die neue kantonale Fliessgewässernummer zur Verfügung.
Information, ob Fliessgewässerabschnitte offen oder eingedolt sind sowie ob diese über ein eigenes AWEL-Gewässergrundstück verfügen oder nicht (Servitutsgewässer). Beide Ausprägungen werden jeweils wöchentlich übers Wochenende automatisch auf Grundlage der amtlichen Vermessung (GIS-ZH Nr. 401, 402) und des Immobilienregisters (GIS-ZH Nr. 3) aktualisiert.
Information, ob Fliessgewässerabschnitte offen oder eingedolt sind sowie ob diese über ein eigenes AWEL-Gewässergrundstück verfügen oder nicht (Servitutsgewässer). Beide Ausprägungen werden jeweils wöchentlich übers Wochenende automatisch auf Grundlage der amtlichen Vermessung (GIS-ZH Nr. 401, 402) und des Immobilienregisters (GIS-ZH Nr. 3) aktualisiert.
Unterscheidung in Normal-, Parallelgewässer, Seetraverse, Hochwasserentlastungskanal und künstlich angelegtes Gewässer.
Unterscheidung in Normal-, Parallelgewässer, Seetraverse, Hochwasserentlastungskanal und künstlich angelegtes Gewässer.
Bis Januar 2022 wurde in allen offiziellen Dokumenten der Abteilung Wasserbau eine kommunale Gewässernummer (Gemeindegewässernummer) verwendet. Dasselbe Fliessgewässer hatte pro durchflossene Gemeinde eine andere Nummer und die Nummern waren kantonsweit nicht eindeutig. Gleichzeitig gab es eine Routennummer, welche pro Fliessgewässer einmalig war, aber nur als technische ID im GIS verwendet wurde. Ab Januar 2022 wird nur noch eine neue kantonale Gewässernummer im GIS und in offiziellen Dokumenten der Abteilung Wasserbau verwendet. Die Routennummer und die kommunale Gewässernummer wurden aus dem GIS entfernt. Dieser Datensatz kann für Externe als Umrechnungsschlüssel der kommunalen in die kantonale Gewässernummer verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kommunale Gewässernummer nur in Kombination mit der BFSNR (Gemeindecode) kantonsweit eindeutig ist und dass bei Ursprungsarmen sowie Parallelgerinnen keine automatisierte Zuweisung der kantonalen Gewässernummer möglich ist (im Gegensatz zur kantonalen wurde bei der kommunalen Nummer dieselbe Nummer verwendet). Zudem kann dieser Datensatz für die Umrechnung der Routennummer in die kantonale Gewässernummer verwendet werden. Da beide Nummern jeweils von der Quelle bis zur Mündung gleich bleiben, ist eine simple vollautomatisierte Umrechnung möglich.
Bis Januar 2022 wurde in allen offiziellen Dokumenten der Abteilung Wasserbau eine kommunale Gewässernummer (Gemeindegewässernummer) verwendet. Dasselbe Fliessgewässer hatte pro durchflossene Gemeinde eine andere Nummer und die Nummern waren kantonsweit nicht eindeutig. Gleichzeitig gab es eine Routennummer, welche pro Fliessgewässer einmalig war, aber nur als technische ID im GIS verwendet wurde. Ab Januar 2022 wird nur noch eine neue kantonale Gewässernummer im GIS und in offiziellen Dokumenten der Abteilung Wasserbau verwendet. Die Routennummer und die kommunale Gewässernummer wurden aus dem GIS entfernt. Dieser Datensatz kann für Externe als Umrechnungsschlüssel der kommunalen in die kantonale Gewässernummer verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kommunale Gewässernummer nur in Kombination mit der BFSNR (Gemeindecode) kantonsweit eindeutig ist und dass bei Ursprungsarmen sowie Parallelgerinnen keine automatisierte Zuweisung der kantonalen Gewässernummer möglich ist (im Gegensatz zur kantonalen wurde bei der kommunalen Nummer dieselbe Nummer verwendet). Zudem kann dieser Datensatz für die Umrechnung der Routennummer in die kantonale Gewässernummer verwendet werden. Da beide Nummern jeweils von der Quelle bis zur Mündung gleich bleiben, ist eine simple vollautomatisierte Umrechnung möglich.
Umfasst alle öffentlichen und ggf. privaten Stehgewässer (Seen und Weiher) im Hauptschluss öffentlicher Fliessgewässer sowie isolierte Stehgewässer ohne Zu-/ Abfluss über 500 m2. Wasserrechtsweiher werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2). Die Feststellung der Hoheitsrechte (öffentlich vs privat) ist in den meisten Fällen noch pendent und wird laufend aktualisiert. Die Uferlinien der 10 grössten Seen entsprechen im Flächendatensatz mit Ausnahme des Zürichsees WB_SEEUFERLINIEN_L_M, die Umrisse der restlichen Stehgewässer basieren auf der amtlichen Vermessung. Die Zürichseefläche wurde zwischen 2011 und 2017 im Auftrag des AWEL durch die amtliche Vermessung rechtskräftig erhoben. Dabei lag die Bestimmung der Seefläche im Bereich von durch Haben, Bootshäusern etc. überdeckten Flächen besonders im Fokus. Für die Gewässerraumausscheidung wurden Bootshäuser, Haben und Buchten, die nicht dem generellen Trend der Uferlinie folgen, im Liniendatensatz entfernt bzw. generalisiert (siehe Datengrundlage/Dokumentation).
Umfasst alle öffentlichen und ggf. privaten Stehgewässer (Seen und Weiher) im Hauptschluss öffentlicher Fliessgewässer sowie isolierte Stehgewässer ohne Zu-/ Abfluss über 500 m2. Wasserrechtsweiher werden in einem separaten Datensatz geführt (GIS-ZH Nr. 51.2). Die Feststellung der Hoheitsrechte (öffentlich vs privat) ist in den meisten Fällen noch pendent und wird laufend aktualisiert. Die Uferlinien der 10 grössten Seen entsprechen im Flächendatensatz mit Ausnahme des Zürichsees WB_SEEUFERLINIEN_L_M, die Umrisse der restlichen Stehgewässer basieren auf der amtlichen Vermessung. Die Zürichseefläche wurde zwischen 2011 und 2017 im Auftrag des AWEL durch die amtliche Vermessung rechtskräftig erhoben. Dabei lag die Bestimmung der Seefläche im Bereich von durch Haben, Bootshäusern etc. überdeckten Flächen besonders im Fokus. Für die Gewässerraumausscheidung wurden Bootshäuser, Haben und Buchten, die nicht dem generellen Trend der Uferlinie folgen, im Liniendatensatz entfernt bzw. generalisiert (siehe Datengrundlage/Dokumentation).
Dieser Datensatz beinhaltet die Uferlinien aller öffentlichen und, sofern bekannt, privaten Stehgewässer als massgebende Grundlage für die Gewässerraumfestlegung. Stehgewässer, welche einer wasserrechtlichen Konzession unterliegen, werden in separaten Datensätzen zur Verfügung gestellt (siehe GIS-ZH Nr. 51.1 für Wasserrechtsweiher an Oberflächengewässern und GIS-ZH Nr. 51.7 für Grundwasserrechtsweiher). Der Datensatz enthält sämtliche Seen und Weiher entlang öffentlicher Fliessgewässer, unabhängig deren Grösse. Zusätzlich sind Isolierte Stehgewässer ohne Zu- oder Abfluss erfasst, sofern ihre Wasserfläche grösser als 500 m2 ist. Der Prozess zur Feststellung der Gewässereigenschaft und Hoheitsrechte (öffentlich vs privat) ist noch nicht abgeschlossen. Projektierte Neuaufnahmen öffentlicher Stehgewässer sind in einem separaten Datensatz enthalten (GIS-ZH Nr. 45.14). Der Uferliniendatensatz wird basierend auf GISZHPUB.WB_STEHGEWAESSER_F (GIS-ZH Nr. 45.10) und GISZHPUB.WB_SEEUFERLINIEN_L_M (GIS-ZH Nr. 45.12) automatisiert erstellt. Dabei werden in STEHGEWAESSER_F offene/überdecke Flächen pro Stehgewässer zusammengeführt und in Uferlinien umgerechnet. Die 10 grössten Seen werden entfernt und durch die Uferlinien gemäss SEEUFERLI-NIEN_L_M ersetzt. Letzterer Schritt ist erforderlich, weil der Uferliniendatensatz entlang befestigter Ufer (betrifft primär den Zürichsee) teilweise nicht identisch ist mit dem Flächendatensatz. Für eine zweckmässige Festlegung des Gewässerraums wurden kleinere, künstlich angelegte Ausbuchtungen (landwärts) wie z.B. Bootshaben nach einheitlichen Kriterien generalisiert. Zusätzlich wurden auch schmale, längliche Einbuchtungen (seewärts) wie z.B. Hafenmolen aus der Uferlinie entfernt. Beide Generalisierungen führen zu einer optisch ruhigeren Uferlinie, womit die Uferlinie zugleich als Bezugslinie zur lagegenauen Darstellung zusätzlicher Fachinformationen (z.B. Ökomorphologie GIS-ZH Nr. 23.1) im GIS (lineare Referenzierung) verwendet werden kann. Die geometrischen Umrisse der Uferlinien werden mit Ausnahme der vorgenannten generalisierten Abschnitte laufend mit der amtlichen Vermessung (AV) abgeglichen. Laufende Nachführungen der AV werden im AWEL-Datensatz übernommen. Umgekehrt werden vom AWEL festgestellte AV-Fehler jeweils der zuständigen AV-Nachführungsstelle weitergeleitet.
Dieser Datensatz beinhaltet die Uferlinien aller öffentlichen und, sofern bekannt, privaten Stehgewässer als massgebende Grundlage für die Gewässerraumfestlegung. Stehgewässer, welche einer wasserrechtlichen Konzession unterliegen, werden in separaten Datensätzen zur Verfügung gestellt (siehe GIS-ZH Nr. 51.1 für Wasserrechtsweiher an Oberflächengewässern und GIS-ZH Nr. 51.7 für Grundwasserrechtsweiher). Der Datensatz enthält sämtliche Seen und Weiher entlang öffentlicher Fliessgewässer, unabhängig deren Grösse. Zusätzlich sind Isolierte Stehgewässer ohne Zu- oder Abfluss erfasst, sofern ihre Wasserfläche grösser als 500 m2 ist. Der Prozess zur Feststellung der Gewässereigenschaft und Hoheitsrechte (öffentlich vs privat) ist noch nicht abgeschlossen. Projektierte Neuaufnahmen öffentlicher Stehgewässer sind in einem separaten Datensatz enthalten (GIS-ZH Nr. 45.14). Der Uferliniendatensatz wird basierend auf GISZHPUB.WB_STEHGEWAESSER_F (GIS-ZH Nr. 45.10) und GISZHPUB.WB_SEEUFERLINIEN_L_M (GIS-ZH Nr. 45.12) automatisiert erstellt. Dabei werden in STEHGEWAESSER_F offene/überdecke Flächen pro Stehgewässer zusammengeführt und in Uferlinien umgerechnet. Die 10 grössten Seen werden entfernt und durch die Uferlinien gemäss SEEUFERLI-NIEN_L_M ersetzt. Letzterer Schritt ist erforderlich, weil der Uferliniendatensatz entlang befestigter Ufer (betrifft primär den Zürichsee) teilweise nicht identisch ist mit dem Flächendatensatz. Für eine zweckmässige Festlegung des Gewässerraums wurden kleinere, künstlich angelegte Ausbuchtungen (landwärts) wie z.B. Bootshaben nach einheitlichen Kriterien generalisiert. Zusätzlich wurden auch schmale, längliche Einbuchtungen (seewärts) wie z.B. Hafenmolen aus der Uferlinie entfernt. Beide Generalisierungen führen zu einer optisch ruhigeren Uferlinie, womit die Uferlinie zugleich als Bezugslinie zur lagegenauen Darstellung zusätzlicher Fachinformationen (z.B. Ökomorphologie GIS-ZH Nr. 23.1) im GIS (lineare Referenzierung) verwendet werden kann. Die geometrischen Umrisse der Uferlinien werden mit Ausnahme der vorgenannten generalisierten Abschnitte laufend mit der amtlichen Vermessung (AV) abgeglichen. Laufende Nachführungen der AV werden im AWEL-Datensatz übernommen. Umgekehrt werden vom AWEL festgestellte AV-Fehler jeweils der zuständigen AV-Nachführungsstelle weitergeleitet.
Geroutete (metrierte) Uferlinien der 10 grössten Seen im Kanton Zürich. Sie dienen als Basisgeometrie für zusätzliche Fachinformationen (z.B. Ökomorphologie), welche in mehreren Eventtabellen zur Speicherung von Attributen entlang der Basisgeometrien mittels Meterständen (Von-Bis Angaben bei Linien) erfasst sind. Der Nullpunkt ist beim Seeauslauf. Massgebende Uferlinien für die Gewässerraumausscheidung an diesen Seen. Die Festlegung der Uferlinien erfolgte gutachterlich (siehe Datengrundlage/Dokumentation). Als Uferlinie für die Gewässerraumausscheidung gilt die Begrenzungslinie eines Gewässers, bei deren Bestimmung in der Regel auf einen regelmässig wiederkehrenden höchsten Wasserstand abgestellt wird. HINWEIS: Aufgrund eines Softwarefehlers wird derzeit bei der Datenabgabe als ESRI Geodatabase der M-Wert für die Metrierung der gerouteten Gewässerachsen (WB_FLIESSGEWAESSER_L_M und WB_SEEUFERLINIEN_L_M ) leider nicht mitgegeben. Bei den anderen Formaten (Shapefile etc.) hingegen funktioniert es. (kar, 23.9.2019)
Geroutete (metrierte) Uferlinien der 10 grössten Seen im Kanton Zürich. Sie dienen als Basisgeometrie für zusätzliche Fachinformationen (z.B. Ökomorphologie), welche in mehreren Eventtabellen zur Speicherung von Attributen entlang der Basisgeometrien mittels Meterständen (Von-Bis Angaben bei Linien) erfasst sind. Der Nullpunkt ist beim Seeauslauf. Massgebende Uferlinien für die Gewässerraumausscheidung an diesen Seen. Die Festlegung der Uferlinien erfolgte gutachterlich (siehe Datengrundlage/Dokumentation). Als Uferlinie für die Gewässerraumausscheidung gilt die Begrenzungslinie eines Gewässers, bei deren Bestimmung in der Regel auf einen regelmässig wiederkehrenden höchsten Wasserstand abgestellt wird. HINWEIS: Aufgrund eines Softwarefehlers wird derzeit bei der Datenabgabe als ESRI Geodatabase der M-Wert für die Metrierung der gerouteten Gewässerachsen (WB_FLIESSGEWAESSER_L_M und WB_SEEUFERLINIEN_L_M ) leider nicht mitgegeben. Bei den anderen Formaten (Shapefile etc.) hingegen funktioniert es. (kar, 23.9.2019)
Umfasst die Uferlinie des Zürichsees bzw. die exakte Abgrenzung zwischen Land/Seewasser gemäss amtlicher Vermessung. Im Falle überdeckter Seebereiche entspricht die Uferlinie jeweils der "landseitigsten" Ausdehnung des Seewassers. Diese Abgrenzung ist massgebend für die Vergabe gewässerschutzrechtlicher Konzessionen und Bewilligungen (siehe auch GIS-Browserkarte Seebautenkataster). Die Seefläche wurde mit Fokus auf die stärker verbauten Uferabschnitte (viele durch Haben, Buchten, Bootshäuser etc. überdeckte Seeflächen) mittels Auftrag des AWEL's zwischen 2011 und 2017 durch die Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung rechtskräftig erhoben. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden Flachufer zusätzlich an das 1-jährliche Hochwasser angepasst (Kote: 406.1 mü.M.; dies entspricht der Definition der Seefläche gemäss Gewässerraumausscheidung, welche sich auf einen «regelmässig wiederkehrenden höchsten Wasserstand» beruft). Dieser Datensatz wird aus GISZHPUB.WB_STEHGEWAESSER_F automatisiert abgeleitet und aktuell gehalten. STEHGEWAESSER_F wiederum wird laufend auf Grundlage der amtlichen Vermessung nachgeführt.
Umfasst die Uferlinie des Zürichsees bzw. die exakte Abgrenzung zwischen Land/Seewasser gemäss amtlicher Vermessung. Im Falle überdeckter Seebereiche entspricht die Uferlinie jeweils der "landseitigsten" Ausdehnung des Seewassers. Diese Abgrenzung ist massgebend für die Vergabe gewässerschutzrechtlicher Konzessionen und Bewilligungen (siehe auch GIS-Browserkarte Seebautenkataster). Die Seefläche wurde mit Fokus auf die stärker verbauten Uferabschnitte (viele durch Haben, Buchten, Bootshäuser etc. überdeckte Seeflächen) mittels Auftrag des AWEL's zwischen 2011 und 2017 durch die Nachführungsstellen der amtlichen Vermessung rechtskräftig erhoben. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden Flachufer zusätzlich an das 1-jährliche Hochwasser angepasst (Kote: 406.1 mü.M.; dies entspricht der Definition der Seefläche gemäss Gewässerraumausscheidung, welche sich auf einen «regelmässig wiederkehrenden höchsten Wasserstand» beruft). Dieser Datensatz wird aus GISZHPUB.WB_STEHGEWAESSER_F automatisiert abgeleitet und aktuell gehalten. STEHGEWAESSER_F wiederum wird laufend auf Grundlage der amtlichen Vermessung nachgeführt.
Dieser Datensatz umfasst den gesamten rechtskräftigen Bestand der öffentlichen oberirdischen Gewässer (Fliess- und Stehgewässer) inkl. Angaben zur dazugehörigen Gewässerfeststellungsverfügung. Private Stehgewässer sind, sofern bekannt, ebenfalls enthalten. Der Datensatz basiert auf dem Gewässerauszug der amtlichen Vermessung ARV_BASIS.AVZH\ARV_BASIS.AVZH_GEWAESSER_F (GIS-ZH Nr. 536), welcher automatisiert auf die öffentlichen Gewässer reduziert (Gewässer mit hinterlegter Gewässernummer) und um die Verfügungsattribute ergänzt wird.
Dieser Datensatz umfasst den gesamten rechtskräftigen Bestand der öffentlichen oberirdischen Gewässer (Fliess- und Stehgewässer) inkl. Angaben zur dazugehörigen Gewässerfeststellungsverfügung. Private Stehgewässer sind, sofern bekannt, ebenfalls enthalten. Der Datensatz basiert auf dem Gewässerauszug der amtlichen Vermessung ARV_BASIS.AVZH\ARV_BASIS.AVZH_GEWAESSER_F (GIS-ZH Nr. 536), welcher automatisiert auf die öffentlichen Gewässer reduziert (Gewässer mit hinterlegter Gewässernummer) und um die Verfügungsattribute ergänzt wird.