Karte: Anrechenbare Gemeindestrassen (VBUG, LS 722.11)

Verantwortlich für Geodaten

Amt für Mobilität
Mobilitätsentwicklung und -steuerung
Andreas Moser
Neumühlequai 10
8090 Zürich

Tel: +41 43 259 30 61
Tel direkt: 0432595441
E-Mail: andreas.moser@vd.zh.ch
www: https://www.zh.ch/de/volkswirtschaftsdirektion/amt-fuer-mobilitaet.html

Informationen
Nr
3588
Nr
3588
Bezeichnung
Anrechenbare Gemeindestrassen (VBUG, LS 722.11)
Bezeichnung
Anrechenbare Gemeindestrassen (VBUG, LS 722.11)
Beschreibung
Die Karte stellt das anrechenbare Gemeindestrassennetz gemäss der Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (VBUG, LS 722.11) dar. Dieses Netz bildet die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Beiträge aus dem Strassenfonds, die den Gemeinden für den Unterhalt ihrer Gemeindestrassen ausgerichtet werden. Anrechenbar sind Strassen, die sich im Alleineigentum einer Gemeinde befinden, für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffnet sind und eine Erschliessungsfunktion erfüllen. Die Erhebung des anrechenbaren Netzes erfolgte unter Mitwirkung der Gemeinden und wird alle vier Jahre durch das Amt für Mobilität mittels Anordnung festgelegt. Die aktuelle Festlegung der Strassenlängen gilt für den Zeitraum 2023–2026. Die nächste Aktualisierung des anrechenbaren Netzes erfolgt im Jahr 2026 für den Zeitraum 2027–2030.
Beschreibung
Die Karte stellt das anrechenbare Gemeindestrassennetz gemäss der Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (VBUG, LS 722.11) dar. Dieses Netz bildet die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Beiträge aus dem Strassenfonds, die den Gemeinden für den Unterhalt ihrer Gemeindestrassen ausgerichtet werden. Anrechenbar sind Strassen, die sich im Alleineigentum einer Gemeinde befinden, für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geöffnet sind und eine Erschliessungsfunktion erfüllen. Die Erhebung des anrechenbaren Netzes erfolgte unter Mitwirkung der Gemeinden und wird alle vier Jahre durch das Amt für Mobilität mittels Anordnung festgelegt. Die aktuelle Festlegung der Strassenlängen gilt für den Zeitraum 2023–2026. Die nächste Aktualisierung des anrechenbaren Netzes erfolgt im Jahr 2026 für den Zeitraum 2027–2030.
Geometadaten letzte Änderung
18.02.2025
Geometadaten letzte Änderung
18.02.2025
Kartentyp
GB3
Kartentyp
GB3
Verwendete Geodatendaten

4969 Anrechenbare Gemeindestrassen (gemäss VBUG, LS 722.11)

Im Rahmen der VBUG, LS 722.11, anrechenbare Gemeindestrassen.